Fachrichtung Heilerziehungspflege
Der Beruf der Heilerziehungspflegerin/des Heilerziehungspflegers ist sehr vielfältig und bietet die beruflichen Perspektiven, sowohl in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, in Förderschulen und in ambulanten Diensten als auch in Kindertageseinrichtungen zu arbeiten. Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger unterstützen, beraten, bilden, erziehen und pflegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen mit dem Ziel einer selbstbestimmten, gleichberechtigten Teilhabe am Leben der Gesellschaft. Der Gedanke der Inklusion und Integration in die Gesellschaft ist wichtiger Bestandteil der Ausbildung.
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege nimmt Situationen des alltäglichen sozialpädagogischen Berufsfeldes als Ausgangspunkt für die schulischen Lernprozesse und den beruflichen Kompetenzzuwachs. Ergänzend zu den Praxiserfahrungen im Ausbildungsbetrieb erweitert sich der berufliche Kompetenzzuwachs durch ein Fremdpraktikum und unterschiedliche Projektformate und Workshops mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren mit Unterstützungsbedarf .
Voraussetzungen für die Wahl dieses Berufes sind eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, die Bereitschaft zu assistieren und zu pflegen, Belastbarkeit, Freude am Lernen, Zielstrebigkeit und ein gutes Einfühlungsvermögen.
Die Ausbildung wird in Form der Praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA) angeboten.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre und endet mit der Prüfung zur staatlichen Anerkennung. Die Konrad-Zuse-Schule und eine Ausbildungsstelle schließen einen Kooperationsvertrag für die gemeinsame Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger ab, der beide Vertragspartner dazu verpflichtet gemeinsam die Verantwortung für die Ausbildung zu übernehmen.
Der Ausbildungsvertrag entspricht einer Vollzeitstelle, sie werden für den schulischen Teil der Ausbildung von der Dienststelle freigestellt. TVAöD regelt alle Rahmenbedingungen des Praxisteils der Ausbildung wie Ausbildungsvertrag, wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit, Entgelt, Urlaub, Fortbezahlung des Ausbildungsentgelts für Abschlussprüfungsvorbereitung, Beendigung des Ausbildungsverhältnisses/Übernahme.
Heilerziehungspfleger/-in
Mit Geduld und Respekt
ARD-alpha
06.03.2017, 18:00 Uhr
15 min
Um in die Fachschule aufgenommen zu werden benötigen Sie
- den mittleren Abschluss oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis,
den Nachweis beruflicher Erfahrung durch:
- einen Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder als Staatlich geprüfter Sozialassistent oder
- den Abschluss einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Berufsausbildung - aufbauend auf dem mittleren Abschluss - von mindestens zweijähriger Dauer
Abweichend von diesen Qualifikationen, können auch andere Abschlüsse eine Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen ermöglichen. In diesem Fall ist ein dreimonatiges einschlägiges Vollzeitpraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung erforderlich:
- Abschluss der Fachoberschule, Fachrichtung Sozialwesen (kein Praktikum erforderlich)
- Abitur sowie Fachhochschulreife
- eine abgeschlossene Berufsausbildung (Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechend)
- eine einschlägige Vollzeitberufstätigkeit von 36 Monaten
- eine Tätigkeit als Tagespflegeperson von 33 Monaten Dauer, nachzuweisen über das örtliche Jugendamt und ein mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitpraktikum
- eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Ausbildung und Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung (inklusive Masernschutz). !!!Bitte nutzen Sie den Vordruck unserer Schule im Anmeldeformular. Dieser Nachweis ist bei Aufnahme der Ausbildung vorzulegen und darf zu Beginn der Ausbildung nicht älter als zwei Monate sein.!!!
- nach Aufforderung der Schule ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach §30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes. !!!Bitte nutzen Sie das Schreiben, welches Ihnen von der Schule zugesandt wird. Das Führungszeugnis ist bei Beginn der Ausbildung vorzulegen und darf nicht älter als zwei Monate sein.!!!
Wichtiger Hinweis:
Bevor Sie ein Praktikum beginnen, ist vielfach ein Nachweis über einen "Erste-Hilfe-Kurs" sowie eine "Hygienebelehrung" des Gesundheitsamtes erforderlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Zudem benötigen Sie in Ihren Unterlagen eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Masernschutz.
Anmeldeformular:
Wurde der Abschluss außerhalb der Bundesrepublik erworben, ist eine Anerkennung des Schulabschlusses beim staatlichen Schulamt Darmstadt-Dieburg erforderlich. Bitte senden Sie die entsprechenden Unterlagen an:
Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt
+49 6151 3682-2
Poststelle.ssa.darmstadt(at)kultus.hessen.de
www.schulamt-darmstadt.hessen.de
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren allgemeinbildenden Schulabschluss nicht im deutschsprachigen Raum oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, müssen deutsche Sprachkenntnisse auf den Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen durch ein gängiges Zertifikat nachweisen.
Netzwerk Sozialwesen
carolin.bug(at)landkreis-fulda.de
Den Flyer mit weiteren Informationen zum Netzwerk und den Angeboten können Sie sich hier herunterladen.
Die Ausbildung wird in Form der Praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA) angeboten.
Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre:
1./2. Ausbildungsjahr: 3 Tage Schule 2 Tage Praxis
3. Ausbildungsjahr: 2 Tage Schule 3 Tage Praxis
Im 2. Ausbildungsabschnitt erfolgt ein sechswöchiges Blockpraktikum mit einem anderen heilerziehungspflegerischen Berufsfeld.
Das Berufspraktikum erfolgt über den Verlauf der drei Ausbildungsabschnitte. Der 3. Ausbildungsabschnitt endet mit der theoretischen Abschlussprüfung sowie der Prüfung zur staatlichen Anerkennung.
Der Lehrplan für die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger gliedert die Unterrichtsinhalte in einen allgemeinbildenden Lernbereich (z.B. Englisch, Deutsch, Religion) und Aufgabenfelder in Anlehnung an das Berufsfeld.
Die Erweiterung beruflicher Kompetenzen stehen im Fokus der gesamten Ausbildung. Situationen aus dem sozialpflegerischen Alltag sind der Ausgang für Lernprozesse. Pädagogische, psychologische, sozialogische und pflegerische Theorien werden zur Erweiterung des sozialpflegerischen Fachwissens herangezogen und praxisbezogen ausgewertet.
Durch vielfältige Projekte mit Zielgruppen und intensive Praktika kann berufliches Handeln erprobt, reflektiert und gefestigt werden.
Diese Entwicklung der beruflichen Identität ist wichtiger Bestandteil einer professionellen sozialpädagogischen Ausbildung, diese soll in besonderem Maße durch das Mentoring begleitet werden. Das Führen eines Entwicklungsportfolios und begleitende Coaching-Gespräche dokumentieren und veranschaulichen die berufliche Weiterentwicklung.
Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger handeln auf der Grundlage einer reflektierten und ständig weiter zu entwickelnden beruflichen Identität und Professionalität, die sie im kritischen Umgang mit eigenen und von außen an sie herangetragenen Erwartungen und Anforderungen an ihre Berufsrolle entwickeln.
Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger arbeiten mit Einzelnen und Gruppen auf der Grundlage einer entwicklungsfördernden, dialogischen und selbstreflexiven Beziehungsgestaltung. Sie beachten die Individualität, Ressourcen und Bedürfnisse ihrer Adressaten und nutzen die vielfältigen pädagogischen und heilerziehungspflegerischen Handlungskonzepte. Ihre Arbeit gestalten sie im Sinne inklusiver, partizipativer und emanzipatorischer Ziele.
Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger arbeiten auf der Grundlage eines fachwissenschaftlich fundierten und integrierten Wissens über die Vielfalt der Lebenswelten und Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit und ohne Beeinträchtigungen in einer pluralistischen und sich ständig verändernden Gesellschaft.
Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger arbeiten auf Grundlage eines fachwissenschaftlich vertieften Verständnisses der Pflege-, Entwicklungs- und Bildungsprozesse. Sie nehmen die Adressatinnen und Adressaten als Akteure ihrer Entwicklung wahr und sind in der Lage, sie gezielt zu beobachten und zu verstehen. Dabei wird Pflege als Form von Bildung verstanden.
Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger analysieren auf der Grundlage eines fachwissenschaftlichen Verständnisses die Heterogenität von Lebenssituationen und Lebenslagen. Auf dieser Grundlage planen, gestalten und evaluieren sie ausgewählte Formen der Zusammenarbeit mit Angehörigen und Bezugspersonen in den verschiedenen Arbeitsfeldern als Bildungs- und Unterstützungspartnerschaft.
Transitionen werden von ihnen als komplexe Entwicklungsherausforderung erkannt, Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger entwickeln in Kooperation mit den Beteiligten Handlungskonzepte zum Übergang.
Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger übernehmen persönlich und im Team Verantwortung für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität ihrer Arbeit, ihrer Einrichtung und deren Arbeitsorganisation sowie für die Außendarstellung ihrer Einrichtung. Sie kooperieren im Interesse und als Vertretung ihrer Einrichtung in Netzwerken des Sozialraumes und beteiligen sich aktiv an deren Aufbau und Weiterentwicklung.
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung zur Staatlichen Anerkennung ab.
Sie sind nach bestandener Prüfung berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" bzw. "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger" zu führen.
Wir sind ERASMUS gefördert und ermöglichen Praktika und Fortbildungen im europäischen Ausland.
Zertifizierte Kurse:
- Kinästhetik
- Grundkurs zur Unterstützen Kommunikation durch die Gesellschaft für UK
- Deeskalationstraining bei Herausforderndem Verhalten (Prodema)
Ihre Ansprechpartnerin
StDin
Patricia Gerk
Abteilungsleiterin der Abteilung C
Zuständig für folgende Schulformen:
Fachschulen für Sozialwesen
- Fachrichtung Sozialpädagogik
- Fachrichtung Heilerziehungspflege
Aktuelles
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