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Informationsverarbeitung - Technik

mit möglicher Zusatzqualifikation Fachhochschulreife

Informationsverarbeitung-Technik

Die Höhere Berufsfachschule, die auf einem Mittleren Abschluss aufbaut, führt zu einem schulischen Berufsabschluss. Sie vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um im Assistentenberuf der gewählten Fachrichtung tätig zu sein.

Das etablierte Konzept des selbstorganisierten Lernens befähigt Schülerinnen und Schüler in Teams zu arbeiten,  reale Kundenaufträge zu lösen und sich Fähigkeiten und Kenntnisse weitgehend eigenverantwortlich anzueignen, um auf dem Arbeitsmarkt von morgen bestehen zu können.

Aufnahme-Voraussetzung ist der Mittlere Bildungsabschluss:

Abschlusszeugnis der Realschule oder Abschlusszeugnis einer Zweijährigen Berufsfachschule

Bewerberinnen und Bewerber um die Aufnahme in die zweijährige höhere Berufsfachschule müssen im letzten Zeugnis zur Mittleren Reife mindestens befriedigende Leistungen in zwei und höchstens eine ausreichende Leistung in einem der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch nachweisen oder Versetzungszeugnis in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. 

Stehen nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens noch freie Plätze zur Verfügung, können weitere Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden. Dabei können in begründeten Ausnahmefällen auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. 

Die schulische Ausbildung beginnt nach den hessischen Sommerferien und dauert in der Regel zwei Jahre.

Unmittelbar vor den Sommerferien des ersten Ausbildungsjahres absolvieren die Schülerinnen und Schüler ein vierwöchiges einschlägiges Praktikum in einem Betrieb mit IT-Anwendung.

Folgende Anmelde-Unterlagen müssen bis spätestens 30. April des Jahres eingereicht werden:

  • Lebenslauf mit Passfoto
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen SchülerInnen)
  • Letztes beglaubigtes Schulzeugnis

Liegt zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung das o.g. erforderliche Zeugnis noch nicht vor, tritt an die Stelle des Abschlusszeugnisses zunächst das letzte Halbjahreszeugnis. Das Abschlusszeugnis der Mittleren Reife muss spätestens am ersten Schultag vorgelegt werden.

Berufsbildender Lernbereich
Hardware- und Softwaretechnik, Betriebs- und Serversysteme, Windows und Linux, Netzwerktechnik (mit Cisco -Zertifizierung), Programmiertechnik in Visual Studio und Java, Datenbanken

Allgemeinbildender Lernbereich
Deutsch, berufsbezogene Mathematik, berufsbezogenes Englisch, Politik und Wirtschaft, Religion/Ethik, Sport

Zusatzunterricht (im 2. Ausbildungsjahr) zum Erwerb eines der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschlusses
Jeweils 2 Stunden in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik/Naturwissenschaft/Technik

Die Berufsbezeichnung nach der mit Abschlussprüfung erfolgreich beendeten Ausbildung lautet:

„Staatlich geprüfte technische Assistentin für Informationsverarbeitung“ oder „Staatlich geprüfter technischer Assistent für Informationsverarbeitung“

Schülerinnen und Schüler der zweijährigen höheren Berufsfachschule können zusätzlich einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss erwerben, wenn sie

  1. die Abschlussprüfung der zweijährigen höheren Berufsfachschulen bestanden haben und
     
  2. am Zusatzangebot zur Erlangung eines der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschlusses teilgenommen und mit jeweils mindestens ausreichenden Leistungen abgeschlossen und die Zusatzprüfung bestanden haben und
     
  3. eine ausreichende berufliche Tätigkeit *) nachweisen.

*) siehe Erläuterungen

*) Der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit kann erbracht werden durch:

  1. eine nach der erfolgreichen Assistentenausbildung mindestens halbjährige ununterbrochene einschlägige Praktikantentätigkeit (betrieblicher Teil der Fachhochschulreife) in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb oder einer öffentlichen Verwaltung. Das Praktikum ist durch einen Praktikantenvertrag zu begründen und sein erfolgreicher Abschluss durch ein Praktikantenzeugnis zu belegen oder
     
  2. eine Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder
     
  3. eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder
     
  4. die Abschlussprüfung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf.

Ihr Ansprechpartner

StD
Jens Heddrich

Abteilungsleiter der Abteilung B
 

  +49 661 6006554108
jens.heddrich(at)konrad-zuse-schule.de

Zuständig für folgende Schulformen:
Fachoberschule Organisationsform A und B
mit den Fachrichtungen

  • Technik
  • Sozialwesen
  • Wirtschaft und Verwaltung

Zweijährige Höhere Berufsfachschule
Assistent für Informationsverarbeitung Fachrichtung Technik

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