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Regelung Schulbetrieb bis 14. Februar 2021

Von Susanne Diegelmann | | Aktuelles

Auszug aus den Regelungen für den Schulbetrieb bis 14. Februar 2021, basierend auf dem „Leitfaden für den Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21“ des Hessischen Kultusministeriums. Stand: 21.01.2021

Information für Ausbildungsbetriebe – duale Ausbildungsberufe

In den Berufsschulen findet der Distanzunterricht zu den im Stundenplan ursprünglich geplanten und den Ausbildungsbetrieben kommunizierten Zeiten statt, um auf Seiten beider dualer Partner Planungssicherheit herzustellen.

Die Auszubildenden werden in dieser Zeit für den Berufsschulunterricht von den Betrieben freigestellt.

Unterricht in den Abschlussklassen

Der Unterricht in den Abschlussklassen/Abschlussjahrgängen der beruflichen Schulen erfolgt grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.

Die dezentralen Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen der beruflichen Schulen finden planmäßig statt.

Dies gilt u.a. für die Lerngruppe (ab dem 01.02.2021)

Schülerinnen und Schüler in den Berufsschulen (duale Ausbildung), die vor der Abschlussprüfung (Teil I und Teil II) stehen.


Informationen für das BGym, die Fachoberschule, 2jährige Höhere Berufsfachschule und Berufsfachschule im Übergang zur Ausbildung

Informationen zum Betriebspraktikum

Die Betriebspraktika an den beruflichen Schulen werden zunächst für den Zeitraum bis zum Beginn der Osterferien 2021 (1. April 2021) ausgesetzt.

Begründete Einzelfallentscheidungen anderer Art sind bei Zustimmung aller Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Betrieb, Schulleitung) unter Einhaltung der geltenden Hygienepläne möglich.

Besuche im Betrieb durch Lehrkräfte dürfen jedoch derzeit nicht stattfinden.

Es besteht weiterhin auch die Möglichkeit, das Betriebspraktikum im laufenden Schuljahr auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Hinsichtlich der Spezifika der Betriebspraktika, insbesondere an beruflichen Schulen, sowie der Möglichkeit der Ausgestaltung der Alternativangebote erfolgt ein gesonderter Erlass, der die bisherigen Erlasse vom 13. Oktober und 13. November 2020 aktualisiert.

Unterricht in den Abschlussklassen (ab dem 01.02.2021)

Der Unterricht in den Abschlussklassen/Abschlussjahrgängen an den beruflichen Schulen erfolgt grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.

  • Es gelten die Regelungen des Hygieneplans Corona für die Schulen in Hessen in der jeweils geltenden Fassung.
  • Präsenzunterricht wird im Klassen- oder Kursverband erteilt. Die Stundentafel ist möglichst vollständig abzudecken.
  • Der Präsenzunterricht kann, wenn ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt wird, phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden.
  • Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen (auf Antrag vom Präsenzunterricht befreit) sowie einzelne Schülerinnen und Schüler, für die eine Quarantänemaßnahme angeordnet worden ist, erhalten Distanzunterricht.
  • Das Landesabitur 2021 findet vom 21. April bis 5. Mai 2021 statt. Am 14. Januar 2021 wurde per Erlass über die Anpassung der Auwahlmodalitäten für die schriftlichen Abiturprüfungen im Landesabitur 2021 informiert.
  • Die Prüfungen der Fachoberschule finden vom 06. bis zum 11. Mai 2021 statt. Da sich die Prüfungsinhalte in der Fachoberschule auf das zweite Jahr der Ausbildung beziehen, konnten Anpassungen bereits im Erlass für die Prüfung 2021 berücksichtigt werden.

Die dezentralen Abschlussprüfungen in den vollschulischen Bildungsgängen der beruflichen Schulen finden planmäßig statt.

Dies gilt u.a. für folgende Lerngruppen:

  • Schülerinnen und Schüler der BÜA Stufe 1 ohne HS-Abschluss
  • Schülerinnen und Schüler der BÜA Stufe 2  
  • Schülerinnen und Schüler im vierten Halbjahr der Qualifikationsphase (Q4 der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums sowie der Abendgymnasien und des Hessenkollegs
  • Schülerinnen und Schüler in den Berufsschulen (duale Ausbildung), die vor der Abschlussprüfung (Teil I und Teil II) stehen
  • Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der beruflichen Vollzeitschulformen

Sollten die räumlichen und personellen Kapazitäten der beruflichen Schulen eine Präsenzbeschulung nicht für alle Abschlussklassen zulassen, so ist zunächst für die Klassen mit zentralen Prüfungen (Berufsschule, Berufliches Gymnasium, Fachoberschule) prioritär Präsenzunterricht anzubieten.

In einem zweiten Schritt sind diejenigen Klassen zu berücksichtigen, deren Schülerinnen und Schüler erfahrungsgemäß die größten Schwierigkeiten im Distanzlernen haben.

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