Prüfungen
Prüfung am Ende der theoretischen Ausbildung
Die theoretische Prüfung findet am Ende des zweiten Ausbildungsabschnittes statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil, sowie einer Präsentationsprüfung.
Im schriftlichen Teil der theoretischen Prüfung sind zwei Prüfungsarbeiten anzufertigen.
Die Präsentationsprüfung besteht aus einer schriftlichen Erarbeitung und einer mediengestützten Präsentation mit anschließendem Kolloqium.
Prüfung nach Berufspraktikum
Gegen Ende des dritten Ausbildungsabschnittes findet die Prüfung zur Staatlichen Anerkennung statt. Nach bestandener Prüfung wird der Prüfungsteilnehmerin/dem Prüfungsteilnehmer im Abschlusszeugnis die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
"Staatlich anerkannte Erzieherin"
"Staatlich anerkannter Erzieher"
"Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin"
"Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger"
zuerkannt.
Die allgemeine Fachhochschulreife kann durch die Teilnahme am Zusatzunterricht im Fach Mathematik und einer erfolgreichen Zusatzprüfung erlangt werden.